Abnehmspritze von den Steuern abziehen: was in der Schweiz gilt

Wegovy selbst bezahlt? Wann die Abnehmspritze als Krankheitskosten abziehbar ist, wie die 5-%-Schwelle wirkt und welche Belege Sie brauchen.

Wer die Abnehmspritze in der Schweiz selbst bezahlt, gibt schnell mehrere tausend Franken pro Jahr aus. Auch mit Kostenübernahme durch die Grundversicherung bleiben Franchise und Selbstbehalt. Viele fragen sich deshalb: Kann man Wegovy, Mounjaro oder Ozempic von den Steuern abziehen? Die Antwort lautet: ja, unter Umständen – aber nur, wenn das Medikament ärztlich verordnet wurde und die gesamten Krankheitskosten eine bestimmte Schwelle übersteigen. Ob die Kosten als Krankheitskosten gelten oder als nicht abziehbare «Schlankheitskur», ist der entscheidende Punkt.

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Kann man die Abnehmspritze in der Schweiz von den Steuern abziehen?

Kurzantwort: Ärztlich verordnete Medikamente zur Behandlung einer Krankheit gehören zu den abziehbaren Krankheitskosten. Abziehbar ist bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen aber nur der Teil, der 5 Prozent des Reineinkommens übersteigt. Eine selbst gewählte Abnehmkur ohne medizinische Indikation ist nicht abziehbar.

Das Steuerrecht unterscheidet klar zwischen Kosten zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und Lebenshaltungskosten. Adipositas ist eine anerkannte Krankheit. Wird ein GLP-1-Medikament deshalb von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet, handelt es sich grundsätzlich um Krankheitskosten. Die Steuerbehörden schliessen dagegen «Schlankheitskuren» und Wellnessangebote ausdrücklich vom Abzug aus.

Der Kanton Bern formuliert es besonders deutlich: Sogenannte Abnehmspritzen gelten als nicht abziehbare Lebenshaltungskosten, sofern sie nicht fachärztlich verordnet wurden. Im Umkehrschluss heisst das: Mit einer ärztlichen Verordnung und medizinischer Begründung sind die Kosten grundsätzlich abziehbar.

Welche Kosten der Abnehmspritze sind abziehbar?

Abziehbar sind nur Kosten, die Sie selbst getragen haben. Beträge, welche die Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung zurückerstattet hat, dürfen nicht geltend gemacht werden.

Kostenart Abziehbar? Hinweis
Wegovy, Mounjaro, Ozempic auf ärztliche Verordnung, selbst bezahlt grundsätzlich ja Rezept und Belege aufbewahren
Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung ja Abrechnung der Krankenkasse als Beleg
Arztkonsultationen, Laborkosten, Ernährungsberatung auf Verordnung ja, soweit selbst bezahlt gehören zu den Krankheitskosten
Abnehmspritze ohne Rezept oder aus dem Internet nein gilt als Lebenshaltung bzw. Schlankheitskur
Fitnessabo, Diätprodukte, Protein-Shakes nein Lebenshaltungskosten
Krankenkassenprämien nicht als Krankheitskosten separater Versicherungsabzug

Ob die Krankenkasse die Spritze übernimmt, hängt von den Limitationen der Spezialitätenliste ab. Wann das der Fall ist, erklären wir in Abnehmspritze und Krankenkasse Schweiz: Wann zahlt die Grundversicherung?.

Die 5-Prozent-Schwelle: So wird der Abzug berechnet

Kurzantwort: Zuerst werden alle selbst bezahlten Krankheitskosten des Jahres zusammengezählt. Davon wird ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Reineinkommens abgezogen. Nur der Rest reduziert das steuerbare Einkommen.

Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen gilt eine Schwelle von 5 Prozent des Reineinkommens. Einige Kantone kennen tiefere Schwellen: So liegt sie etwa in Genf bei 0,5 Prozent, in St. Gallen und im Wallis bei 2 Prozent und in Glarus bei 3 Prozent; Basel-Landschaft kennt gar keine Schwelle. Die genauen Regeln Ihres Wohnkantons finden Sie in der Wegleitung zur Steuererklärung.

Rechenbeispiel für Selbstzahler

Eine Person im Kanton Zürich hat ein Reineinkommen von 80’000 Franken. Sie bezahlt ihre ärztlich verordnete Abnehmspritze selbst, weil die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind. Zusammen mit Arztbesuchen und Laborkosten kommen im Jahr 4’500 Franken zusammen.

  • Selbst bezahlte Krankheitskosten: 4’500 CHF
  • Schwelle 5 % von 80’000 CHF: 4’000 CHF
  • Abziehbarer Betrag: 500 CHF

Die Steuerersparnis entspricht dann nicht 500 Franken, sondern dem Grenzsteuersatz auf diesen Betrag. Das Beispiel zeigt: Der Abzug lohnt sich vor allem bei hohen Medikamentenkosten, tieferem Einkommen oder in Kantonen mit tiefer Schwelle. Wie hoch die Kosten als Selbstzahler sind, lesen Sie in Wegovy Selbstzahler Schweiz: was die Abnehmspritze ohne Versicherung kostet.

Welche Belege braucht man für den Steuerabzug?

Die Steuerbehörden können jederzeit Nachweise verlangen. Bewahren Sie deshalb auf:

  • Ärztliches Rezept oder Verordnung mit Diagnose oder Indikation, zum Beispiel Adipositas mit einem bestimmten BMI oder Begleiterkrankungen.
  • Apothekenquittungen für jede Packung, mit Präparatename und Preis.
  • Jahresabrechnung der Krankenkasse, aus der Franchise, Selbstbehalt und Rückerstattungen ersichtlich sind.
  • Arztrechnungen für Konsultationen und Laborkontrollen, soweit selbst bezahlt.

Viele Krankenkassen stellen die Jahresabrechnung Anfang Jahr automatisch oder im Kundenportal zur Verfügung. Diese ersetzt oft die Einzelbelege für Leistungen, die über die Kasse abgerechnet wurden.

Sonderfall: Abnehmspritze off-label oder aus dem Ausland

Wird Ozempic, das für Diabetes zugelassen ist, zur Gewichtsreduktion verschrieben, spricht man von Off-Label-Anwendung. Auch hier gilt: Entscheidend für den Steuerabzug ist die ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung, nicht die Zulassung des Präparats. Mehr zum Hintergrund: Diabetes-Spritze zum Abnehmen: Off-Label-Nutzung von Ozempic erklärt.

Medikamente, die ohne Rezept über zweifelhafte Online-Shops bestellt wurden, sind nicht abziehbar – und gesundheitlich riskant, da Fälschungen weit verbreitet sind. Warum Sie davon absehen sollten, lesen Sie in GLP-1-Medikamente Fälschungen: Gefahren illegaler Online-Käufe.

Häufige Fragen: Abnehmspritze und Steuererklärung

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?
Im Formular bzw. Abschnitt zu den Krankheits- und Unfallkosten. Die meisten Steuerprogramme der Kantone berechnen den Selbstbehalt von 5 Prozent (bzw. die kantonale Schwelle) automatisch.

Kann ich die Franchise der Krankenkasse abziehen?
Ja. Franchise und Selbstbehalt, die Sie selbst bezahlt haben, gehören zu den Krankheitskosten – ebenfalls nur über der Schwelle.

Gilt eine Verordnung durch den Hausarzt?
Grundsätzlich ja, sofern eine medizinische Indikation dokumentiert ist. Einzelne Kantone wie Bern sprechen von einer fachärztlichen Verordnung. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage beim kantonalen Steueramt.

Kann ich die Kosten für Familienmitglieder abziehen?
Ja, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und für unterstützte Kinder werden die Krankheitskosten zusammengezählt. Die Schwelle bezieht sich dann auf das gemeinsame Reineinkommen.

Lohnt sich der Abzug überhaupt?
Bei Selbstzahlern mit hohen Medikamentenkosten häufig ja, besonders bei mittlerem Einkommen. Wer die Spritze über die Krankenkasse erhält und nur Franchise und Selbstbehalt trägt, erreicht die 5-Prozent-Schwelle oft nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Massgebend sind die Weisungen Ihres Wohnkantons.

Quellen

Weiterführende Artikel

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine ärztliche Beratung. Verbindliche Angaben zu Zulassung, Dosierung und Nebenwirkungen finden Sie in der offiziellen Fach- und Patienteninformation auf Swissmedicinfo sowie bei Swissmedic. Wie wir arbeiten: Redaktion & redaktionelle Grundsätze.