GLP-1-Therapie und Narkose: Risiko bei Operationen unter Vollnarkose

GLP-1-Agonisten wie Wegovy, Ozempic und Mounjaro verlangsamen die Magenentleerung — ein Effekt, der zur Gewichtsreduktion beiträgt, aber bei Operationen unter Vollnarkose zum Sicherheitsrisiko werden kann. Wenn der Magen zum Zeitpunkt der Narkoseeinleitung nicht leer ist, steigt das Risiko für eine Aspiration: Mageninhalt gelangt in die Lunge und kann eine schwere Lungenentzündung (Aspirationspneumonie) verursachen. Die American Society of Anesthesiologists (ASA) hat deshalb Empfehlungen zum Umgang mit GLP-1-Medikamenten vor Operationen veröffentlicht. Dieser Artikel erklärt das Risiko und die praktischen Konsequenzen für Betroffene, die eine Operation planen.

Warum erhöht die verlangsamte Magenentleerung das Narkoserisiko?

Unter normalen Bedingungen ist der Magen nach einer sechsstündigen Nüchternheit für feste Nahrung und einer zweistündigen Nüchternheit für klare Flüssigkeiten leer — diese Nüchternzeiten gelten vor jeder Vollnarkose. Bei Betroffenen unter GLP-1-Therapie kann die Magenentleerung jedoch so stark verzögert sein, dass der Magen trotz Einhaltung der Standard-Nüchternzeiten noch Nahrungsreste enthält.

Die verlangsamte Magenentleerung ist ein gewollter Wirkmechanismus der GLP-1-Agonisten: Sie trägt zur Sättigung bei und reduziert die Nahrungsaufnahme. Unter Semaglutid (Wegovy, Ozempic) ist die Magenentleerung nach einer Mahlzeit um 30 bis 50 Prozent verzögert — das bedeutet, dass eine Mahlzeit, die normalerweise vier Stunden im Magen verweilt, unter Semaglutid sechs bis acht Stunden braucht, bis der Magen vollständig leer ist. Unter Tirzepatid (Mounjaro) ist der Effekt ähnlich ausgeprägt.

Bei der Narkoseeinleitung wird der Hustenreflex medikamentös unterdrückt — der natürliche Schutz gegen das Einatmen von Mageninhalt fällt weg. Wenn sich zu diesem Zeitpunkt noch Nahrung oder Flüssigkeit im Magen befindet, kann es bei der Intubation (Einführen des Beatmungsschlauchs) oder bei der Narkoseausleitung zum Übertritt von Mageninhalt in die Lunge kommen. Die Folgen reichen von einer milden chemischen Pneumonitis bis zu einer schweren Aspirationspneumonie, die intensivmedizinische Behandlung erfordern kann. Die Komplikation ist selten (etwa 1 Fall pro 3’000 bis 4’000 Narkosen in der Allgemeinbevölkerung), aber bei Betroffenen mit verzögerter Magenentleerung wahrscheinlich häufiger — verlässliche Zahlen für die GLP-1-Population fehlen.

Welche Empfehlungen gelten für das Absetzen vor einer Operation?

Die ASA (American Society of Anesthesiologists) veröffentlichte im Juni 2023 eine Handlungsempfehlung, die inzwischen von vielen Schweizer Anästhesieabteilungen übernommen wurde. Die Kernempfehlung unterscheidet zwischen geplanten und notfallmässigen Eingriffen.

Bei geplanten Operationen (elektive Eingriffe) empfiehlt die ASA, GLP-1-Agonisten vor der Operation abzusetzen:

  • Wöchentliche Präparate (Wegovy, Ozempic, Mounjaro): Die letzte Injektion sollte mindestens eine Woche vor dem geplanten Operationstermin erfolgen — einige Anästhesistinnen empfehlen zwei bis drei Wochen Pause, weil die Wirkung auf die Magenentleerung langsamer abklingt als der Blutspiegel des Medikaments
  • Tägliche Präparate (Saxenda): Absetzen am Operationstag selbst genügt in der Regel
  • Unabhängig vom Absetzschema: Die Standard-Nüchternzeiten (sechs Stunden für feste Nahrung, zwei Stunden für klare Flüssigkeiten) gelten zusätzlich und ersetzen das Absetzen nicht
  • Bei Notfalloperationen kann das Medikament nicht vorher abgesetzt werden. Die Anästhesistin behandelt den Betroffenen dann als Patienten mit vollem Magen: Rapid Sequence Induction (schnelle Narkoseeinleitung mit sofortiger Intubation, um das Aspirationsrisiko zu minimieren), Oberkörperhochlagerung und gegebenenfalls vorherige Magenentleerung über eine Magensonde. Diese Massnahmen reduzieren das Aspirationsrisiko erheblich, eliminieren es aber nicht vollständig.

    Was sollten Betroffene vor einem geplanten Eingriff beachten?

    Die praktischen Konsequenzen für Betroffene unter GLP-1-Therapie betreffen die Vorbereitung auf jede Art von Eingriff unter Vollnarkose — nicht nur grosse Operationen, sondern auch ambulante Eingriffe (Darmspiegelung, Zahnbehandlung unter Narkose, kleine chirurgische Eingriffe).

    Der erste Schritt ist die Information der Anästhesistin: Betroffene sollten bei der Narkoseaufklärung (in der Regel ein bis zwei Wochen vor dem Eingriff) aktiv darauf hinweisen, dass sie ein GLP-1-Medikament einnehmen. Die Angabe des Präparats, der Dosis und des Zeitpunkts der letzten Injektion ist relevant. Viele Anästhesie-Fragebogen fragen inzwischen gezielt nach GLP-1-Agonisten, aber nicht alle — die Eigenverantwortung der Betroffenen ist hier wichtig.

    Der zweite Schritt ist die Anpassung der Nüchternzeiten: Einige Anästhesieabteilungen verlängern die Nüchternzeit für feste Nahrung bei GLP-1-Patienten auf acht bis zwölf Stunden statt der üblichen sechs Stunden. Andere Abteilungen setzen auf eine Ultraschall-gestützte Beurteilung des Mageninhalts (Point-of-Care-Ultraschall oder POCUS) unmittelbar vor der Narkoseeinleitung: Die Anästhesistin kontrolliert mit dem Ultraschallgerät, ob der Magen leer ist, und passt das Narkoseverfahren entsprechend an.

    Der dritte Schritt betrifft die Wiederaufnahme der Therapie nach der Operation: GLP-1-Agonisten können nach dem Eingriff wieder aufgenommen werden, sobald die normale Nahrungsaufnahme wieder möglich ist. Bei grösseren abdominalen Eingriffen, die die Magen-Darm-Funktion vorübergehend beeinträchtigen (Darmoperationen, Gallenblasenentfernung), sollte die Wiederaufnahme mit der behandelnden Ärztin abgestimmt werden — die zusätzliche Verlangsamung der Magenentleerung könnte die postoperative Erholung der Darmfunktion verzögern.

    Gilt das Narkoserisiko auch für Regionalanästhesie und Sedierung?

    Das Aspirationsrisiko betrifft primär die Vollnarkose (Allgemeinanästhesie), bei der die Schutzreflexe vollständig unterdrückt werden. Bei Regionalanästhesie (Spinalanästhesie, Periduralanästhesie, Plexusblockaden) bleibt der Hustenreflex erhalten, und das Aspirationsrisiko ist deutlich geringer. Betroffene unter GLP-1-Therapie, die eine Operation unter Regionalanästhesie erhalten, müssen das Medikament in der Regel nicht absetzen — die Standard-Nüchternzeiten reichen in den meisten Fällen aus.

    Bei Sedierungen (Dämmerschlaf, zum Beispiel bei Darmspiegelungen oder kleineren Eingriffen) ist die Situation differenzierter: Eine leichte Sedierung, bei der die Betroffenen ansprechbar bleiben und ihre Schutzreflexe behalten, erfordert kein Absetzen. Eine tiefe Sedierung, bei der die Schutzreflexe eingeschränkt sind, birgt ein ähnliches Aspirationsrisiko wie eine Vollnarkose und erfordert die gleichen Vorsichtsmassnahmen.

    Die klare Empfehlung für Betroffene unter GLP-1-Therapie lautet: Bei jedem geplanten Eingriff — unabhängig von der Narkoseform — die behandelnde Ärztin und die Anästhesistin über die GLP-1-Therapie informieren. Die Entscheidung über das Absetzen, die Nüchternzeiten und das Narkoseverfahren liegt beim Anästhesieteam und wird individuell getroffen. Betroffene, die gastrointestinale Symptome unter der GLP-1-Therapie haben (häufige Übelkeit, Völlegefühl, Aufstossen), sollten dies besonders betonen, weil diese Symptome auf eine stark verzögerte Magenentleerung hindeuten und das Aspirationsrisiko zusätzlich erhöhen.

    Wie gehen Schweizer Spitäler mit GLP-1-Patienten vor Operationen um?

    Die Umsetzung der ASA-Empfehlungen variiert zwischen den Schweizer Spitälern — ein einheitliches nationales Protokoll fehlt bisher. Einige Universitätsspitäler (Zürich, Bern) haben seit 2024 hauseigene Richtlinien für den Umgang mit GLP-1-Patienten vor Operationen etabliert, andere Spitäler überlassen die Entscheidung der jeweiligen Anästhesistin.

    An den Zentren mit etablierten Protokollen sieht der Ablauf typischerweise so aus: Bei der präoperativen Visite fragt die Anästhesistin gezielt nach GLP-1-Medikamenten. Wenn das Medikament weniger als eine Woche vor dem Eingriff zuletzt injiziert wurde, wird ein Point-of-Care-Ultraschall des Magens durchgeführt (POCUS), um den Füllungszustand zu beurteilen. Bei nachgewiesenem Mageninhalt wird der Eingriff verschoben, auf Regionalanästhesie umgestellt oder eine Rapid Sequence Induction durchgeführt — je nach Dringlichkeit des Eingriffs und klinischer Situation.

    Für Betroffene, die in einem Spital ohne spezifisches GLP-1-Protokoll operiert werden, ist die Eigeninitiative besonders relevant. Die Erwähnung der GLP-1-Therapie beim Aufklärungsgespräch und die Nachfrage, ob die Nüchternzeiten angepasst werden sollten, können das Anästhesieteam auf das Risiko aufmerksam machen und unnötige Komplikationen vermeiden. Eine schriftliche Liste aller Medikamente — einschliesslich Präparatname, Dosis und Datum der letzten Injektion — ist die einfachste und wirksamste Massnahme, die Betroffene selbst ergreifen können.